Alles schläft, einer wacht
Der Countdown läuft: In rund drei Monaten endet in Nordrhein-Westfalen die Übergangsfrist für die Rauchwarnmelderpflicht. Ab 1. Januar 2017 müssen auch bestehende Wohngebäude mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Die nordrhein-westfälische Landesbauordnung verlangt dann in allen Kinder- und Schlafzimmern sowie angrenzenden Fluren die lebensrettenden Geräte.